20061108

Keine Verjährung für Mauerschützen

Nach einem Grundsatzurteil des höchsten tschechischen Gerichts sind Tötungen an der ehemaligen Grenze der Tschechoslowakischen Republik "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und können somit nicht verjähren, berichtet die Deutsche Presse Agentur (dpa). Damit wird ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur gemacht. «Jeder Staat sollte sich mit seiner Vergangenheit auseinandersetzen, ob sie nun gut oder schlecht ist», begrüßte die tschechische Generalstaatsanwältin Renata Vesecka das Urteil.


Es zeigt, dass die Jurisdiktion eine Aufarbeitung der Zeit der kommunistischen Diktatur für wichtig hält, hingegen versuchen Teile Legislative die Schaffung eines "Institutes des nationalen Gedächtnisses" zu verhindern , das vergleichbar mit der in Deutschland sogenannten "Gauck-Behörde" ist, so berichtet Radio Prag. Weniger überraschend ist, dass es genau Altkommunisten und Teile der CSSD sind, die dieses versuchen zu verhindern. Der Gesetzentwurf zur Schaffung wird überflüssig und kostenintensiv abgelehnt, jedoch dürfte eher Angst vor der Vergangenheit dahinter stecken. Über den Gesetzentwurf wird weiterhin im tschechischen Parlament beraten und man kann hoffen, dass mit einem solchen Institut, eine gründliche und notwendige Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit möglich sein wird, nicht nur der Gerechtigkeit wegen.

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